Tipps für Promoter

Hilfreiche Tipps für Promoter und solche, die es werden wollen.

Gewerbeschein

Den Gewerbeschein beantragt man beim Gewerbeamt der jeweiligen Stadt, die Kosten liegen bei zwischen 10-25 Euro.

Jede Änderung der Tätigkeit, die im Gewerbeschein festgehalten ist, kostet wieder Gebühren! Also lieber gleich alle Bereiche, in denen man tätig sein könnte in einem Schein aufnehmen lassen; z.B. Promotion, Callcenteragent, Kurierfahrer etc. 

Wichtig ist, sich auf jeden Fall als Kleinunternehmer anzumelden und nicht die Mehrwertsteuerberechnung zu beantragen (dies ist nicht nötig, wenn man nicht hauptberuflich als Promoter arbeitet). Wenn man doch die Mehrwertsteuer abrechnet, sollte man bei der Steuererklärung den Steuerberater aufsuchen.

Durch die Gewerbeanmeldung wird man automatisch bei der IHK eingetragen. Die ersten zwei Jahre sind dort beitragsfrei, danach muss man 50 Euro pro Jahr bezahlen, außer man hat unter ca. 3000 Euro im vorigen Jahr verdient.

Steuernummer

Eine Steuernummer braucht man, um eine Rechnung schreiben zu können, sie ist Pflichtangabe. Zudem wollen viele Agenturen nicht nur die Kopie des Gewerbescheins sondern auch eine Kopie des Bescheids über die Steuernummer haben. Bei der Steuererklärung braucht man sie auch.

Die Steuernummer bekommet man nicht automatisch durch die Gewerbeanmeldung zugewiesen!! Diese muss beim zuständigen Finanzamt ebenfalls  beantragt werden. Man sollte das auch sofort nach der Gewerbeanmeldung tun, da es 4-8 Wochen dauern kann, bis man seine Steuernummer bekommt.

Rechnungstellung

Eine Rechnung muss beinhalten:
Datum; eigener Name und Adresse, Steuernummer; Name und Adrese der Agentur; Rechnungsnummer, Aktionskurzbeschreibung, dann Arbeitsstunden aufgelistet und Zeitpunk/Zeitraum; evtl. Bonus oder Kilometergeldvergütung wenn vorher vereinbart; Hinweis auf evtl. Steuerfreiheit (man kann z. B. diesen Satz schreiben: Für die erbrachte Leistung gilt laut § 19, Abs. 1 UStG (Nichterhebung von Umsatzsteuer) eine Umsatzsteuerbefreiung für Kleinunternehmer.), sonst der auf das Netto-Entgeld entfallende Steuerbetrag,
dann Gesamtbetrag der zu begleichen ist, Bankverbindung und die Unterschrift natürlich.

Hier der Link zu unserer Rechnungsvorlage

Wichtig: Alle Rechnungen eines Jahres werden benötigt, um die Steuererklärung zu machen!

Steuererklärung

Die Bögen zur Steuererklärung werden am Jahresende vom Finanzamt zugeschickt und müssen bis zum Ende des Folgejahres zurückgeschickt werden.

Man kann die Steuer auch online über das Elster-Verfahren machen.

Wenn man ausschließlich als Kleinunternehmer und bis zu seinem Steuerfreibetrag Geld verdient hat, ist die Steuererklärung sehr simpel. Auszufüllen ist nur der Mantelbogen mit den allgemeinen Angaben und die Anlage GSE. Bei kleinen Fragen kann man auch beim jeweiligen Finanzamt anrufen und nachfragen was man genau ausfüllen muss. Die Kopien der Rechnungen müssen auf jeden Fall beigefügt werden.

Steuerfreibeträge

Der Steuerfreibetrag gibt an wieviel man verdienen darf ohne Abzüge zu haben oder Steuern zahlen zu müssen.

Wenn man Kindergeld bezieht oder als Student noch Familienversichert ist, darf man im Jahr ca. 7680 Euro verdienen. Liegt man darüber muss man Einkommenssteuer zahlen und es kann andere Konsequenzen geben wie z.B. Rückzahlung des Kindergeldes oder man bleibt nicht mehr in der Famlilienversicherung, das heisst man muss sich selbst versichern.

Werden andere Leistungen, wie Bafög oder die Halbwaisenrente bezogen, muss man sich unbedingt informieren, inwieweit dies als Einkommen angerechnet wird, bzw. wieviel man dazu verdienen darf.

Hilfreiche Internetseiten

www.4promo.de

  • Infos und Bewertungen vieler Promotionagenturen
  • Hilfe bei Fragen und Problemen